Dauergrabpflege in guten Händen

 

Die Grabstätte eines lieben Menschen selbst zu pflegen, ist der schönste Dienst, den man dem Verstorbenen zukommen lassen kann.

 

Leider ist das oft nicht so möglich, wie man es gerne möchte. Krankheit, Gebrechlichkeit, Alter, berufsbedingter Zeitmangel oder die Wohnung an einem anderen Ort können einen regelmäßigen Friedhofsbesuch unmöglich machen.

 

Hier hilft ein Dauergrabpflegevertrag, den Sie mit uns oder direkt mit Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz e.G.  abschließen können.

Er enthält alle Angaben über Laufzeit und jährliche Einzelleistungen und sichert die Grabpflege und Grabbepflanzung ganz nach Ihren Wünschen für die Dauer von mindestens fünf Jahren oder länger.

 

Die Vertragssumme richtet sich nach der Größe der Grabstätte und nach Ihren speziellen Wünschen. Sie wird an die Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz e.G. gezahlt, die den Vertrag verwaltet und die Gelder mündelsicher anlegt. Die anfallenden Zinsen werden für die Preiserhöhungen verwendet. Nachzahlungen gibt es nicht.

Die Genossenschaft bietet durch regelmäßige Kontrollen der Grabstätten die Gewähr, dass die vereinbarten Leistungen eingehalten werden. Sie überwacht die Betreuung von vielen tausend

Gräbern.

Oft ist es bei Beginn einer Dauergrabpflege zweckmäßig, die Grabstelle neu anzulegen. Dann ist eine gute Pflege gewährleistet.

 

 

Ein wohlgemeinter Rat

 

Auch wenn Sie für sich selber Vorsorge treffen möchten, ist eine Dauergrabpflege angebracht.

Vielleicht haben Sie keine Angehörigen oder Sie möchten Ihre Familienmitglieder oder Verwandten von der Verpflichtung zur Grabpflege freistellen. In diesem Falle legen Sie am besten die spätere fachgerechte Betreuung Ihrer Grabstelle für einen längeren Zeitraum fest.

 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns oder direkt an die

Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz e.G.

Planiger Straße 34

55543 Bad Kreuznach

Telefon (0671) 6 59 26

Telefax (0671) 6 38 34

 

Übrigens:

Niemand ist ausgeschlossen

 

Alle Wünsche müssen auch bezahlbar sein. Wenn es finanzielle Gründe gibt, die zum Verzicht auf Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages führen, sind Sie keineswegs ausgeschlossen. Es gibt in den meisten Fällen einen Weg, wo wir Ihnen Ihre Sorgen und Probleme abnehmen können. Bitte, wenden Sie sich in einem solchen Fall direkt an die Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz e.G.

 

Die Internetseite der Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pflaz e.G. ist hier aufrufbar.